Berufskraftfahrer-Weiterbildung

LKW

Sind Sie Berufskraftfahrer oder Unternehmer?

Dann betrifft Sie das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist!

Künftig gilt: Sowohl Bus- als auch Lkw-Fahrer müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Und zwar durch eine Grundqualifikation (bei Neueinsteigern) und zusätzlich eine regelmäßige Weiterbildung.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Aus- und den nun verpflichtenden Weiterbildungen.

Ziel der Weiterbildung:

Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer, tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse.

 

Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise der Berufskraftfahrer, um den Kostendruck auf die Unternehmer durch niedrigen Kraftstoff-Verbrauch zu senken und die Umweltbelastung zu minimieren.


Konkret heißt das für Sie:


Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E/D/DE waren, müssen künftig regelmäßig alle 5 Jahre an Weiterbildungen in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
Berufseinsteiger, die ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 erworben haben, müssen eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen (Grundqualifikation).

Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis mit der Klassen C1/C1E/C/CE waren, müssen künftig alle 5 Jahre an Weiterbildungen inden Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
Berufseinsteiger, die ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erworben haben, müssen eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen (Grundqualifikation).